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Unsere Aufgabe

Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Wir nehmen uns gerne die Zeit Ihr Anliegen ausführlich mit Ihnen zu besprechen und Sie hinsichtlich möglicher Lösungsansätze kompetent zu beraten.

  • Unser Werdegang

    Im Jahr 1979 nahm Norbert Senti als Rechtsanwalt seine Tätigkeit auf. In den 80er Jahren stiessen die Rechtsanwälte lic. oec. Hermann Grosser und lic. iur. Hans Frei dazu und in den 90er Jahren ergänzte Dr. iur. Christof Steger das Team. Die Anwaltskanzlei trug alsdann den Namen «Senti und Partner».

    Im Jahr 2000 schied Norbert Senti altershalber aus der Kanzlei aus und sein Sohn Dr. iur. Christoph Senti trat in die Kanzlei ein. Hans Frei, Christof Steger und Christoph Senti führten die Anwaltskanzlei ab 2001 unter dem Namen «Frei Steger Senti» weiter.

    Und auch wenn Beständigkeit ein wesentliches Merkmal unserer Kanzlei ist, ist Innovation und Weiterentwicklung unerlässlich. Im Jahr 2023 hat unsere Anwaltskanzlei daher einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Zukunft gemacht und das Team mit den beiden erfahrenen Partnern lic. iur. Tanja Strauch und lic. iur. oec. HSG David Zünd vergrössert. Im Rahmen dieser zukunftsweisenden Vergrösserung wird unsere Kanzlei seit dem 01.01.2023 unter dem Namen «advokatur 9450» geführt.

  • Unsere Philosophie

    Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen einen verständlichen und nachvollziehbaren Überblick über die jeweilige rechtliche Situation zu verschaffen und gemeinsam mit Ihnen Lösungen und Strategien zu erarbeiten, mit welchen Ihre Anforderung optimal umgesetzt werden können.

    Es ist uns ein Anliegen, Sie in Ihren rechtlichen Belangen kompetent und zuverlässig zu beraten. Dafür sorgt das fundierte Fachwissen unserer Rechtsanwälte in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte ermöglicht es zudem, die mit einer Auseinandersetzung verbundenen Risiken und Erfolgschancen realistisch einzuschätzen und Sie über die prozessökonomische Situation aufzuklären.

    Wir vertreten Ihre rechtlichen Belange gegenüber Dritten, Behörden oder Gerichten mit angemessener Vehemenz und dem nötigen Durchsetzungsvermögen, ohne dabei mögliche aussergerichtliche Lösungsansätze zu gefährden. Der Schutz Ihrer Interessen in Kombination mit einer erfolgreichen Lösungsfindung steht dabei immer im Vordergrund.

  • Unser Netzwerk

    Der Vorteil einer Anwaltskanzlei mit mehreren Rechtsanwälten besteht unbestritten darin, dass bei Bedarf auf das Spezialwissen der verschiedenen Anwälte zurückgegriffen werden kann. Dennoch können Situationen eintreten, die eine tiefergehende fachliche Abklärung durch Dritte erfordert. Dafür steht uns ein weit gefächertes Beziehungsnetz an Fachanwälten, Treuhändern, Immobilienberatern und anderer Spezialisten zur Verfügung. Bei Aufgaben mit internationalem Bezug können wir zudem auf verlässliche Partner in unseren Korrespondenz-Kanzleien in Deutschland, Österreich und Liechtenstein zurückgreifen.

  • Honorar

    Das Honorar wird nach Art und Umfang der Bemühungen sowie nach Schwierigkeit des Falles und Höhe des Streitwerts bemessen. Die Höhe des Honorars berechnet sich aufgrund des zeitlich geleisteten Aufwands und dem in unserer Region branchenüblichen Stundensatzes. Bei Rechtsberatungen sind wir bereit, Pauschalhonorare zu vereinbaren. Bei Führung von Prozessen gilt die gesetzliche Honorarordnung. Die Honorierung für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten erfolgt nach Absprache.

    Das Honorar versteht sich grundsätzlich exklusive Spesen und Auslagen sowie exklusive Mehrwertsteuer.

    Die Sekretariatstätigkeit ist in der Regel in unseren Honoraren inbegriffen. Einen besonderen Sekretariatsaufwand stellen wir bei Vermögensverwaltungen, Willensvollstreckungen, Steuererklärungen und umfangreichen Vertragswerken zusätzlich zum Honorar in Rechnung.

    Üblicherweise verlangen wir für unsere Arbeit eine angemessene Akontozahlung.